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VG Augsburg, 17.02.2010 - Au 6 K 08.490 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ehemaliger Asylbewerber aus dem Kosovo;Fortbestand eines Abschiebungshindernisses für Serbien und Montenegro;Aufenthaltserlaubnis wegen Unzumutbarkeit der Ausreise;Altfallregelung wegen Vorstrafen und negativer Integrationsprognose nicht anwendbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2010 - Au 6 K 08.490
Diese Ermessensnorm, die erst ab Inkrafttreten (28. August 2007) zur Anwendung kommt (BVerwG vom 27.1.2009 - 1 C 40/07) greift zugunsten des Klägers mangels positiver Integrationsprognose nicht. - VG Ansbach, 10.07.2002 - AN 11 K 02.30792
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2010 - Au 6 K 08.490
Auf eine hiergegen gerichtete Klage wurde das Bundesamt durch Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. Juli 2002 (Az. AN 11 K 02.30792) verpflichtet, Abschiebungshindernisse gemäß §.53 Abs. 6 AuslG festzustellen, da der Kläger und seine Familie im Falle einer Rückkehr wegen möglicher Racheakte gefährdet sei. - VG Ansbach, 09.12.2004 - AN 11 K 04.30661
Auszug aus VG Augsburg, 17.02.2010 - Au 6 K 08.490
Der Widerruf wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. Dezember 2004 (Az. AN 11 K 04.30661) aufgehoben.